Krankentransport in Mayen, Mendig, Polch und Umgebung
- Tragestuhlfahrten
- Rollstuhlfahrten
- Dialysefahrten
- Bestrahlungsfahrten
- Chemotherapiefahrten
- Reha- und Kurfahrten deutschlandweit
- Fahrten zu Tageskliniken und Ärzten
Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz! Verlassen Sie sich auf unseren zuverlässigen Fahrservice durch geschultes Fahrpersonal!
| Abrechnung mit allen Krankenkassen und Privatversicherten
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wichtige Formalitäten für Krankentransportfahrten
- Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine Verordnung zur Krankenbeföderung aus. Klicken Sie bitte hier für ein Beispiel.
- Mit dieser Verordnung beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine schriiftliche Kostenübernahme. Wir haben für Sie hier ein schriftliches Beispiel, wie die Kostenübernahme aussehen könnte. Privat Versicherte benötigen keine Kostenübernahmeerklärung. ACHTUNG: Fahrten zu stationären Aufenthalten sind i.d.R. genehmigungsfrei. Fahrten zu ambulanten Behandlungen sind vor Fahrtantritt der Krankenkasse vorzulegen. Nachträglich eingereichte Verordnungen werden i.d.R. abgelehnt. Von der Genehmigungspflicht zu ambulanten Behandlungen befreit sind die Merkzeichen „aG“, „BI“, „H“, sowie der Pflegegrad 3 (nur mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung), Pflegegrad 4 und 5.
- Bei Dauerfahrten benötigen wir von Ihnen die einzelnen Termine. Diese können Sie uns anhand einer Terminliste oder auch gerne telefonisch durchgeben.
- Im Anschluss an alle Fahrten rechnen wir mit Ihrer Krankenkasse die Transportleistungen ab.
- Zuzahlung. Die Zuzahlung beträgt i.d.R. 10% der Fahrtkosten, mindestens 5,00 € maximal 10,00 € pro Fahrt. Bei Einzelfahrten sind diese Leistungen bei Fahrtantritt in Bar oder per Kartenzahlung zu entrichten. Bei Serienfahrten erhalten Sie im Anschluss der Behandlung eine Sammelrechnung für alle Zuzahlungen. Liegt eine Befreiuung von gesetzlichen Zuzahlungen vor, muss die Befreiuungskarte dem Fahrer vor Ort vorgelegt werden.